Seebestattung

Die Urnenseebestattung ist eine Besonderheit der Feuerbestattung. Sie bedarf ausschließlich der persönlichen Willenserklärung zu Lebzeiten und kann nicht von einem nahe stehenden Verwandten oder Bekannten veranlasst werden – so sieht es das Bestattungsgesetz NRW vor.

Die Urne wird von einer zugelassenen Reederei nach Seemannsbrauch beigesetzt. Hierzu sind spezielle Seeurnen erforderlich. Die Urnenseebestattung kann in aller Stille erfolgen oder im Beisein von Angehörigen und Trauergästen. In jedem Fall erhalten die Angehörigen vom Kapitän einen Auszug aus dem Schiffstagebuch mit dem Datum und der genauen Position der Beisetzung.