Gestaltungsmöglichkeiten der Trauerfeier

Der Termin der Trauerfeier bzw. Beerdigung wird unter Berücksichtigung der Wünsche der Angehörigen von uns mit der Friedhofsverwaltung und dem Geistlichen abgestimmt. Generell ist der Gemeindepfarrer oder die Gemeindepfarrerin des Wohnortes der/des Verstorbenen für die Trauerfeier zuständig. Bestehen persönliche Beziehungen zu einem anderen Pfarrer, kann auch dieser nach Absprache mit dem zuständigen Gemeindepfarrer die Feierlichkeiten übernehmen. Ist die/der Verstorbene keiner Kirche zugehörig, so kann vorher ein religionsfreier Redner oder aber auch ein Pfarrer kontaktiert werden, der sich ihrer/seiner Wünsche annimmt. Selbstverständlich kann auch ein Angehöriger oder Freund die Traueransprache halten. Grundsätzlich können in die Gestaltung der Trauerfeier persönliche Wünsche einbezogen werden.

Die Trauerfeier findet entweder am Sarg oder an der Urne statt. Sarg oder Urne sind entweder in der Trauerhalle des Friedhofs oder in der Kirche aufgebahrt. Die Atmosphäre wird unter anderem durch die Auswahl von Blumen und Kränzen bestimmt, die sich wiederum nach persönlichem Geschmack und jahreszeitlichen Gegebenheiten richtet.

Trauerfeier bei Erdbestattungen

Bei einer Erdbestattung geht die Trauergemeinde nach der Trauerfeier zum offenen Grab, wo der Sarg beigesetzt wird. Dann nimmt man von der/dem Verstorbenen Abschied und wirft als symbolische Geste Erde oder eine Blume ins Grab. Das Grab wird nach der Beerdigung vom Friedhofsgärtner geschlossen.

Trauerfeier bei Feuerbestattungen

Bei einer Feuerbestattung verabschiedet sich die Trauergemeinde in der Regel in der Trauerhalle oder in der Kirche von der/dem Verstorbenen. Anschließend wird der Sarg zum Krematorium überführt. Die Beisetzung der Urne erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im engsten Familien- oder Freundeskreis. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Urne in der Trauerhalle oder Kirche aufzubahren und im Anschluss an die Trauerfeier beizusetzen.

Grundsätzlich ist es möglich, eine Urnenbestattung genauso schnell wie eine Erdbestattung durchzuführen (innerhalb von sechs Tagen).